Externenprüfung zum/zur Verkäufer/-in (IHK)
holen Sie mit der Deutschen Angestellten-Akademie Ihren Berufsabschluss nach
Sie verfügen über Berufserfahrung im Verkauf, Ihnen fehlt jedoch der Berufsabschluss? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Berufsabschluss nachzuholen.
Einsatzbereiche / Aufgaben
Aufgaben
Verkäufer*innen veräußern Waren und Dienstleistungen. Dazu informieren und beraten sie Kundschaft und bieten Serviceleistungen an. Sie nehmen Ware an, zeichnen sie aus und präsentieren sie ansprechend. Zudem prüfen sie den Bestand, führen Qualitätskontrollen durch, bestellen Ware nach und bearbeiten Reklamationen.
Einsatzbereiche
Verkaufspersonal arbeitet vor allem in Einzelhandelsfachgeschäften, beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Modehäuser
- Baumärkte
- Versandhandel
- Supermärkte
- Kaufhäuser
- Obst- und Gemüseläden
- Fachhandel
- Bäckereien
- Fischgeschäften
- Fleischerei
- Tabakläden
- Tankstellen
- Gemischtwarenhändler
- Vermietungs- und Verleihgewerbe
Inhalte
Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan und den bundesweit einheitlichen Prüfungsanforderungen dieses Berufsbildes.
Kernqualifikationen
- Warensortiment
- Grundlagen Beratung und Verkauf
- Servicebereich Kasse
- Marketing
- Warenwirtschaft
- Grundlagen des Rechnungswesens
- Personalwesen
- Datenverarbeitung
- Beratung und Verkauf
Übergreifende Inhalte
- Kommunikation und Kooperation
- Bewerbungsmanagement
- betriebliche Praktika
- Prüfungsvorbereitung
Zugangsvoraussetzungen
mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Handel bzw. Verkauf
Gemäß Berufsbildungsgesetz (§45 Abs. 2) können Sie Ihren gewünschten Berufsabschluss nachholen, wenn Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit eines Berufsbildes an Berufspraxis verfügen (z. B. 4,5 Jahre Praxis bei Kaufmann/-frau für Büromanagement). Die Zulassung erfolgt mittels Zulassungsantrag bzw. Abstimmung bei der zuständigen IHK im Vorfeld.
Förderungsmöglichkeiten
- Rentenversicherungsträger (Rentenversicherung BUND ...)
- Selbstzahlende mit individuellen Zahlungsbedingungen
- Kostenträger, wie Agentur für Arbeit (SGB III), Jobcenter (SGB II)
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Eine individuelle Förderung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich. Sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer zuständigen Ansprechpartner*in.
Lehrgangsdauer in Voll- oder Teilzeit
Es ist eine Teilnahme in Vollzeit oder Teilzeit möglich. Die genaue Lehrgangsdauer erfahren Sie am Standort in Ihrer Nähe.
Anmeldung und Beratung
Bei Fragen oder wenn Sie sich über Einzelheiten informieren möchten, freuen wir uns am Standort in Ihrer Nähe auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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