Externenprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen (IHK)
holen Sie mit der Deutschen Angestellten-Akademie Ihren Berufsabschluss nach
Sie verfügen über Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich im Gesundheitswesen, Ihnen fehlt jedoch der Berufsabschluss? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Berufsabschluss nachzuholen.
Einsatzbereiche / Aufgaben
Aufgaben
Kaufleute im Gesundheitswesen übernehmen viele interessante Aufgaben. Sie übernehmen beispielsweise folgende Aufgaben:
- Patientenaufnahme
- Information und Betreuung von Kund*innen
- Qualitätsmanagement
- Krankenhausabrechnung
- Kalkulationen
- Erstellung der Leistungsabrechnung mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern
- Buchhaltung
- Pflegedienstleitung
- Assistenz der Geschäftsführung
- Sachkostenmanagement
- Sanitätsfachhandel
Einsatzbereiche
Dieses Berufsbild kombiniert die erforderlichen beruflichen Qualifikationen aus dem kaufmännischen und dem Gesundheitsbereich. So lassen sich Schnittstellen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens kompetent besetzen. Einsatzgebiete sind unter anderem
- Krankenhäuser
- stationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
- Vorsorge-, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen
- Krankenkassen und medizinische Dienste
- ärztliche Organisationen und Verbände
- Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren
- Rettungsdienste
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- betriebliches Finanz- und Rechnungswesen
- Personalwesen
Inhalte
Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes.
Kernqualifikationen
- kaufmännische Grundlagen
- Marketing und Verkauf
- Buchhaltung und Kostenrechnung
- Personalwirtschaft, Materialwirtschaft
- Geschäftsprozesse in Dienstleistungsunternehmen
Fachqualifikationen
- medizinische Dokumentation und Abrechnung
- Datenschutz
- Marketing im Gesundheits- und Sozialwesen
- Rechnungswesen im Gesundheitsbereich
- Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
- Sozialversicherungsrecht
Zugangsvoraussetzungen
mindestens 4,5 Jahre Berufspraxis im Gesundheitswesen
Gemäß Berufsbildungsgesetz (§45 Abs. 2) können Sie Ihren gewünschten Berufsabschluss nachholen, wenn Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit eines Berufsbildes an Berufspraxis verfügen (z. B. 4,5 Jahre Praxis bei Kaufmann/-frau für Büromanagement). Die Zulassung erfolgt mittels Zulassungsantrag bzw. Abstimmung bei der zuständigen IHK im Vorfeld.
Förderungsmöglichkeiten
- Rentenversicherungsträger (Rentenversicherung BUND ...)
- Selbstzahlende mit individuellen Zahlungsbedingungen
- Kostenträger, wie Agentur für Arbeit (SGB III), Jobcenter (SGB II)
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Eine individuelle Förderung ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich. Sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer zuständigen Ansprechpartner*in.
Lehrgangsdauer in Voll- oder Teilzeit
Es ist eine Teilnahme in Vollzeit oder Teilzeit möglich. Die genaue Lehrgangsdauer erfahren Sie am Standort in Ihrer Nähe.
Anmeldung und Beratung
Bei Fragen oder wenn Sie sich über Einzelheiten informieren möchten, freuen wir uns am Standort in Ihrer Nähe auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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