Externenprüfung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel (IHK)
holen Sie mit der Deutschen Angestellten-Akademie Ihren Berufsabschluss nach
Sie verfügen über Berufserfahrung im Einzelhandel, Ihnen fehlt jedoch der Berufsabschluss? Mit der DAA holen Sie Ihren Berufsabschluss über die Externenprüfung erfolgreich nach.
Einsatzbereiche / Aufgaben
Aufgaben
In der Praxis gibt es eine Vielzahl interessanter Aufgaben und Arbeitsbereiche:
- Verkauf
- Kundenberatung
- Reklamationsbearbeitung
- Werbung
- Einkauf
- allgemeine Verwaltung und Organisation
- betriebliches Rechnungswesen/ Finanzbuchhaltung
- Personalwesen
Einsatzbereiche
Sie arbeiten vor allem in Einzelhandelsfachgeschäften, beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Versandhandel
- Fach- und Spezialhandel
- Verbrauchermärkte
- Warenhäuser, Supermärkte
Inhalte
Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes.
Die erste Teilprüfung ist für Verkäufer/-innen und Einzelhändler/-innen gleich. Die zweite Teilprüfung wird nur von den Kaufleuten im Einzelhandel absolviert.
Kernqualifikationen
- kaufmännische Grundlagen
- Marketing und Visual Merchandising
- Buchhaltung und Kostenrechnung
- Personalwirtschaft und Warenwirtschaft
- Geschäftsprozesse in Einzelhandelsunternehmen
Fachqualifikationen
- Wareneinkauf und Warenverkauf
- Handelsbetriebslehre
- kundenorientierte Verkaufsgespräche
- Warenkunde
- Schuldrecht und gerichtliches Mahnverfahren
- Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
Zugangsvoraussetzungen
mindestens 4,5 Jahre Berufspraxis im Handel bzw. Verkauf
Gemäß Berufsbildungsgesetz (§45 Abs. 2) können Sie Ihren gewünschten Berufsabschluss nachholen, wenn Sie mindestens das 1,5 fache der regulären Ausbildungszeit eines Berufsbildes an Berufspraxis verfügen (z. B. 4,5 Jahre Praxis bei Kaufmann/-frau für Büromanagement). Die Zulassung erfolgt mittels Zulassungsantrag bzw. Abstimmung bei der zuständigen IHK im Vorfeld.
Förderungsmöglichkeiten
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich. Sprechen Sie mit Ihrem*Ihrer zuständigen Ansprechpartner*in.
- Rentenversicherungsträger (Rentenversicherung BUND ...)
- Selbstzahlende mit individuellen Zahlungsbedingungen
- Kostenträger, wie Agentur für Arbeit (SGB III), Jobcenter (SGB II)
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Lehrgangsdauer in Voll- oder Teilzeit
Es ist eine Teilnahme in Vollzeit oder Teilzeit möglich. Die genaue Lehrgangsdauer erfahren Sie am Standort in Ihrer Nähe.
Anmeldung und Beratung
Bei Fragen oder wenn Sie sich über Einzelheiten informieren möchten, freuen wir uns am Standort in Ihrer Nähe auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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