Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Altenpflegehelfer/-in
DAA Baden-Württemberg
Altenpflegehelfer und -helferinnen betreuen hilfebedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen sie im Alltag und führen pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft durch.
Informieren Sie sich hier über diesen spannenden Beruf und unsere Ausbildungsorte.
Ausbildungsstart und /-dauer
- Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. September
- Die Ausbildung dauert 1 Jahr.
Die Ausbildung umfasst
- eine theoretische Ausbildung von mindestens 720 Unterrichtsstunden
- eine praktische Ausbildung von mindestens 850 Stunden in Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe
Die praktische und theoretische Ausbildung findet im Wechsel (Blockunterricht) statt.
Zugangsvoraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- gesundheitliche und persönliche Eignung
- ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
- schriftliche Bestätigung des praktischen Ausbildungsbetriebs (Ausbildungsvertrag)
Zum besseren Einblick in das spätere Berufsfeld empfehlen wir ein Pflegepraktikum in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung.
Lehrgangsinhalte
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird in folgenden Einrichtungen vermittelt:
- In einem Heim im Sinne des §1 des Heimgesetzes oder in einer stationären Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt und in einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt.
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsfächer der fachtheoretischen Ausbildung nach Lernbereichen:
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
- Altenpflege als Beruf
- Praxis in der Altenpflege
- Deutsch
- Religion
Lehrgangsabschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ab.
Ausbildungsgebühren
Es besteht Schulgeldfreiheit.
Die Teilnehmer*innen erhalten während der gesamten Zeit eine Ausbildungsvergütung durch die Ausbildungsstelle, ggf. auch eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Freie Schulplätze