Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Altenpflegehelfer/-in
mit intensiver Deutschförderung
Altenpflegehelfer und -helferinnen betreuen hilfebedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen sie im Alltag und führen pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft durch. Das Angebot richtet sich an Personen mit geringen Deutschkenntnissen mit einem Eingangsniveau auf der Sprachstufe A2.
Ausbildungsstart und /-dauer
Die Ausbildung dauert 2 Jahre in Vollzeit.
Die praktische und theoretische Ausbildung findet im Wechsel (Blockunterricht) statt. Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 100 Stunden Fremdeinsatz in der ambulanten oder stationären Pflege.
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis
- Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenem Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
- nachgewiesene Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2. Vor Aufnahme wird an der Schule ein Sprachtest durchgeführt.
Im Einzelfall kann eine Zulassung zur Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss genehmigt werden, wenn die Schule zu einer positiven Eignungsprognose kommt.
Persönliche Voraussetzungen
- Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
- Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Geduld
- praktische Fähigkeiten
Sie erhalten nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch und Sprachtest.
Lehrgangsinhalte
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird in folgenden Einrichtungen vermittelt:
- In einem Heim im Sinne des §1 des Heimgesetzes oder in einer stationären Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn es sich dabei um eine Einrichtung für alte Menschen handelt und in einer ambulanten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn deren Tätigkeitsbereich die Pflege alter Menschen einschließt.
Theoretische Ausbildung
- Allgemeine Grundlagen und berufsbezogenes Deutsch
- Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- Pflege durchführen und dokumentieren
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Staatsbürgerkunde
- Berücksichtigung von rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen
- Religion/Ethik, EDV
Am Ende des ersten Schuljahres wird das Sprachniveau B1 erwartet und es besteht die Möglichkeit sich im Rahmen des Faches Staatsbürgerkunde auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Die Ausbildung schließt mit dem Sprachniveau B2 ab.
Lehrgangsabschluss
- Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung, bestehend aus einem praktischen,
schriftlichen und mündlichen Teil, durch das Regierungspräsidium Stuttgart ab. - Am Ende der Ausbildung wird durch das Bestehen der Abschlussprüfung nachgewiesen, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen. Dazu muss im Abschlusszeugnis im Fach Deutsch die Note „ausreichend“ erreicht werden.
- Auszubildende ohne Nachweis eines Hauptschulabschlusses, wird nach bestandener Abschlussprüfung ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Ausbildungsgebühren
Es besteht Schulgeldfreiheit.
Die Teilnehmer*innen erhalten während der gesamten Zeit eine Ausbildungsvergütung durch die Ausbildungsstelle, ggf. auch eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Freie Schulplätze