Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Der Lehrgang bereitet Pflegefachkräfte mit einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in ihrem Herkunftsland (Drittstaaten außerhalb der EU) auf die Kenntnisprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege vor und eröffnet den Absolventen so die Anerkennung ihres Abschlusses als Gesundheits- und Krankenpfleger*in.
Lehrgangsablauf und Zulassungsvoraussetzungen
Lehrgangsablauf
- Der Lehrgang umfasst 318 Unterrichtsstunden in 7 Blockwochen mit jeweils 5 Unterrichtstagen
- zweitägiger Prüfungsvorbereitungsblock
- Praxisbesuch eines*r Pflegepädagog*in
Teilnahmevoraussetzungen
- Abgeschlossene Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung im Herkunftsland (Drittstaat)
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2 Niveau (möglichst Telc- bzw. Goethe-Instituts-Prüfung)
- Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart mit der Anforderung der Teilnahme an einer Kenntnisprüfung zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses (sog. Defizitbescheid)
Lehrgangsinhalte
Modul 1
Fachspezifische Vorbereitung
- Pflegeprozess
- Berufliches Selbstverständnis
- Hygiene
- Prophylaxen
- Informieren – Anleiten – Beraten
- Auffrischen Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre
- Pflege nach ausgewählten Krankheitsbildern
- Nationale Expertenstandards
- Einführung in Arbeits-, Straf- und Haftungsrecht
Modul 2
Vertiefung berufssprachliches Deutsch
- Pflegehandlung schriftlich/mündlich darlegen
- Pflegedokumentation verfassen
- Fachwortschaft – Fachjargon
- Pflegefachtexte lesen und verstehen
- Gesprächsführung (Patienten, Übergabe im Team, Pflegekraft - Arzt)
- Prüfungstraining
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Der Lehrgang ist nach der AZAV zertifiziert. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter*in durch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.
Zielsetzung
Der Lehrgang bereitet Pflegefachkräfte mit einer Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in ihrem Herkunftsland (Drittstaaten außerhalb der EU) auf die Kenntnisprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege vor und eröffnet den Absolventen so die Anerkennung ihres Abschlusses als Gesundheits und Krankenpfleger*in (§20b KrPflAPrV).
Kenntnisprüfung
Die mündliche und praktische Kenntnisprüfung erfolgt in der Verantwortung der DAA Pflegeschule. Diese findet am Ende des Kurses statt. Für die Erteilung einer Berufsurkunde muss ein B2-Zertifikat (z.B. Telc, Goethe) vorliegen.
Freie Plätze