Ausbildung zum*zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent*in (früher: Kinderpflege)
Direkteinstieg KiTa
Ab September 2023 bieten wir in Aalen den Direkteinstieg KiTa an - die neue verkürzte, praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz. Der Ausbildungsgang dauert zwei Jahre und richtet sich an Personen, die
- mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- das Berufsfeld wechseln wollen, bzw.
- bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie
- Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss sowie
- ein Vertrag über die praktische Ausbildung zwischen Ihnen und einem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder.
- Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (Niveau B2 GER).
Ausbildungsinhalte
Im Rahmen der schulischen Ausbildung behandeln Sie im Unerricht die folgenden Fächer und Handlungsfelder:
- Deutsch
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II
- Gruppen pädagogisch begleiten
- Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
- Übergänge mitgestalten
- Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
Ausbildungsverlauf, Unterrichtszeiten und Praktikum
Die Ausbildung dauert 23 Monate und gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Im ersten Jahr besuchen Sie die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) an drei Tagen pro Woche (19 Wochenstunden). An den übrigen zwei Tagen findet die praktische Ausbildung in einer Einrichtung der Kinderbetreuung (z.B. einer Kita oder der Ganztagesbetreuung einer Grundschule) statt.
- Im zweiten Jahr dreht sich das Verhältnis um, der schulische Teil findet nun an zwei Tagen in der Woche statt (13 Stunden) und die praktische Ausbildung in der Einrichtung an drei Tagen.
Der Unterricht beginnt jedes Jahr im September nach den Sommerferien.
Wechsel des Arbeitsfeldes während der Ausbildung:
Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden.
Teilqualifikationen
Im Rahmen der Ausbildung erwerben Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Zertifikate über Teilqualifikationen.
Die Teilqualifikation 1 (Schulkindbetreuer*in) erhalten Sie, wenn Ihre Leistungen den Voraussetzungen für die Versetzung ins zweite Jahr entsprechen und zusätzlich
- der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer mindestens 3,5 ist und
- im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ mindestens die Note 3,0 erreicht ist.
Die Teilqualifikation 2 entspricht dem Abschlusszeugnis der praxisintegrierten Berufsfachschule für Kinderpflege (Direkteinstieg Kita) und berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin" oder "Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent" zu führen.
Für weitere Informationen, rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder kommen Sie zu einer der Informationsabende in unserer Schule.
Arbeitsvergütung und Urlaub
Für die Ausbildung schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung Ihrer Wahl. Darin ist auch die Ausbildungsvergütung geregelt. Die Vergütung erfolgt idealerweise nach TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2.
Während der Ausbildung erhalten die Direkteinsteiger*innen einen jährlichen Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) zu nehmen. Sofern kein Urlaub genommen wird, findet in den Schulferien die praktische Ausbildung an fünf Tagen in der Woche statt.
Ihre Bewerbung
Für Ihre erfolgreiche Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vertrag zwischen Ihnen und einem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung (gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Berufsfachschule sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)),
- Ihren vollständigen Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeit,
- beglaubigte Abschriften von Schul-, Ausbildungs-, Studien- und Berufsabschlüssen (diese können bei der Anmeldung auch im Original vorgelegt werden),
- bei ausländischen Abschlüssen zusätzlich ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2 GER),
- eine Erklärung darüber, ob Sie sich auch bei anderen Berufsfachschulen für Sozialpädagogische Assistenz beworben haben.
Die Teilnahme an dem Ausbildungsgang kann durch einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit oder durch das Jobcenter gefördert werden.